Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

TAB different GmbH
Stand: April 2021
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Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der TAB different GmbH (nachfolgend: TAB)

Für die Buchung und Teilnahme an den von TAB organisierten Veranstaltungen der G-Class Experience und die Geschäftsbeziehung zwischen TAB und dem Kunden gelten ausschließlich nachfolgende Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend: Bedingungen):

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Die Bilder zu den Veranstaltungen im Webshop sind keine verbindlichen Angebote oder Zusagen, sondern unverbindliche Beispiele.
Der Kunde unterbreitet TAB ein verbindliches Angebot auf Basis dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung. TAB wird dem Kunden durch eine Bestätigungs- oder Ablehnungsmitteilung über die Annahme oder Ablehnung informieren. Mit Zugang der Annahmeerklärung ist der Vertrag zustande gekommen. Mit dieser Annahmeerklärung oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen dem Kunden von TAB auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt.
1.2 Für die Abgabe eines Angebots muss der Kunde zunächst eine Veranstaltung auswählen, dann den Termin und die gewünschte Anzahl der Teilnehmer, sowie eventuelle Zusatzleistungen auswählen. Wenn der Kunde nach Eingabe der personenbezogenen Daten, der Zahlungsdaten und der Bestätigung dieser Bedingungen auf das mit dem Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“ versehene Feld klickt, gibt der Kunde sein an TAB gerichtetes bindendes Angebot ab. Der Abruf, Ausdruck und die Speicherung in wiedergabefähiger Form der Buchung, der Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzerklärung sind vor Vertragsabschluss möglich. Der Vertragstext und die Anmeldedaten werden durch TAB gespeichert, sind nach Abgabe des Angebots allerdings online nicht mehr abrufbar. Über die Internetseite abrufbar sind nur die bei Abruf geltenden Teilnahmebedingungen sowie die datenschutzrechtlichen Hinweise.
1.3 Für die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen kann der Kunde auch einen Gutschein erwerben. Dieser Gutschein ist ein für eine bestimmte Art der Veranstaltung ausgestellter Gutschein, der den Inhaber berechtigt, an dieser Veranstaltung zu einem noch mit TAB zu vereinbarenden, verfügbaren Zeitpunkt teilzunehmen.

2. VERBRAUCHERRECHT
Dem Kunden steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, wenn der Kunde eine natürliche Person ist und der Vertragsschluss zu einem Zweck erfolgt, der weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der mit TAB geschlossene Vertrag für die Erbringung der geschuldeten Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (beispielsweise Festlegung eines konkreten Termins bei der Anmeldung).
Im Falle des Widerrufs verliert ein etwa überlassener Gutschein seine Gültigkeit. Eine Rücksendung ist daher nicht erforderlich und erfolgt ggf. auf eigene Kosten. Ungültige Gutscheine sind unverzüglich zu vernichten und dürfen nicht mehr verwendet werden.

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
TAB different GmbH
Im Efeu 3
73760 Ostfildern
DEUTSCHLAND
Tel.: +4971163348666
Email: welcome@g-class-experience.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

3. FÄLLIGKEIT
3.1 Mit Vertragsabschluss ist der Teilnahmepreis sofort in voller Höhe fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er TAB für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
3.2 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch TAB nicht aus.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von TAB aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

4. RÜCKTRITTSRECHT UND UMBUCHUNGEN
4.1 TAB gewährt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht gegen Zahlung der nachfolgend aufgeführten Entschädigungspauschalen (= Stornogebühr):
ab Buchung der Veranstaltung
(a) ab 21 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises
(b) ab 14 Tage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Teilnahmepreises
(c) weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen 100 % des Teilnahmepreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TAB kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger als die berechnete Stornogebühr ist. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Zahlung des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.
4.2 Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei TAB.
4.3 Umbuchungen auf eine Veranstaltung desselben Inhalts können jederzeit vorgenommen werden. Der Kunde hat seinen Umbuchungswunsch TAB in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Für alle Umbuchungen fällt eine Umbuchungspauschale in Höhe von EUR 100,00 an.

5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
5.1 Zur fahraktiven Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen (= Teilnehmer), die zur Zeit der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht.
5.2 Minderjährige, die zur Zeit der Veranstaltung das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen als Beifahrer in Anwesenheit einer volljährigen Begleitperson an der Veranstaltung teilnehmen. Sofern der Minderjährige nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor Fahrtbeginn vorzulegen, welche auch die Einwilligung in diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen beinhalten muss. TAB übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige. Ziffer 9 dieser Teilnahmebedingungen gilt entsprechend für teilnehmende Minderjährige.
5.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis bei Antritt der Veranstaltung vorzulegen. Ohne Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
5.4 Aus Sicherheitsgründen muss der Teilnehmer die deutsche/englische Sprache beherrschen, um den Anweisungen der Instruktoren Folge leisten zu können. Sollten entsprechende Sprachkenntnisse nicht vorhanden sein, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
5.5 Zur Teilnahme sind nur solche Personen berechtigt, die an keinen geistigen oder körperlichen Gebrechen leiden, welche ihre Fahrtüchtigkeit und/oder Teilnahmefähigkeit beeinträchtigen und/oder während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht unter Alkohol-/Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auch eine etwaige Schwangerschaft muss vor der Teilnahme mitgeteilt werden. Bei Verstoß hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
5.6 Teilnehmen können nur Personen, deren Körpergröße und Gewicht ein selbstständiges Ein- und Aussteigen sowie ein ordnungsgemäßes Anschnallen ermöglichen.
5.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals, insbesondere der Instruktoren, ausnahmslos Folge zu leisten. Bei Verstoß kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
5.8 Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung grundsätzlich gefährlich ist und ausreichende fahrtechnische Kenntnisse der Teilnehmer erfordert, um alle mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere das Fahren in Gruppen, Wetterverhältnisse, Boden-, Material- und Streckenbeschaffenheit richtig einschätzen zu können. Sollte der Teilnehmer bei Beginn der Veranstaltung Bedenken hinsichtlich seiner nötigen Kenntnisse haben, ist er verpflichtet, diese TAB anzuzeigen. In Zweifelsfällen kann sich der Teilnehmer jederzeit gerne an die Instruktoren wenden.
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung von Geländefahrzeugen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung Gefahren möglich sind und mit der Realisierung einer Gefahr das Risiko von Körperverletzungen, Schmerzen, Traumata oder Tod einhergehen kann.
5.8 Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger werden en insbesondere für jegliche von ihm direkt oder indirekt verursachten Schäden am Bestandgegenstand, Personenschäden, Schäden an Verleihgegenständen sowie Schäden an Gegenständen Dritter, insbesondere zum Beispiel an Drittfahrzeugen, einstehen und verzichten hiermit ausdrücklich und unwiderruflich auf jede Haftung der Veranstalterin oder der Errichter bzw. Betreiber des Bestandgegenstandes sowie aller mit diesen in Verbindung stehenden Organisationen oder Einzelpersonen, bezüglich entstandener und künftig entstehender Ansprüche, welcher Art auch immer.
5.9 Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger werden die Veranstalterin und die Errichter und Betreiber des Bestandgegenstandes sowie alle mit diesen in Verbindung stehenden Organisationen und Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit von ihm verursachten Schadensereignissen stehen, vollkommen schad- und klaglos halten und jegliche von ihm direkt oder indirekt verursachten Kosten resultierend aus Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tod bis zum gesetzlichen Höchstausmaß vorbehaltlos ersetzen.
5.10 Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass
(a) TAB ihm sowie seinen Rechtsnachfolgern gegenüber jegliche Haftung für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, sowie jegliche indirekten Schäden und entgangenen Gewinn ausschließen;
(b) ihm keine wie immer gearteten Ansprüche gegen TAB für den Fall zustehen, dass er aus Sicherheitsgründen oder aus Eigenverschulden von der Veranstaltung ausgeschlossen wird oder die Veranstaltung gänzlich abgesagt, abgebrochen oder verspätet begonnen wird; und
(c) Aufnahmen seiner Person durch die Sicherheitsüberwachungskameras EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet sowie im Anlassfall zur Aufklärung von strafbarem Verhalten, Unfällen, Beschädigungen und / oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen verwendet werden

6. TERMINVERSCHIEBUNG ODER ABSAGE DURCH TAB
6.1 TAB behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 der für die Veranstaltung angebotenen Plätze bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen.
6.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung verlangen, wenn TAB in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten (Ersatztermin). Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung durch TAB dieser gegenüber geltend zu machen.
6.3 Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei Wetterextremen sowie aufgrund technischer Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, behördlicher Überprüfung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien) oder Streiks behält sich TAB zur Sicherheit der Teilnehmer das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird sich TAB um einen Ausweichtermin bemühen.
6.4 Findet die gebuchte Veranstaltung nicht statt und wird kein Ersatztermin vereinbart, wird der Teilnahmepreis voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. ABLAUF DER VERANSTALTUNG
7.1 Der Ablauf der Veranstaltung wird im Programm exemplarisch dargestellt. TAB behält sich vor, den Programmablauf den Witterungsverhältnissen oder aus Sicherheitserwägungen anzupassen.
7.2 Im Falle einer erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten der Veranstaltung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere gleichwertige Veranstaltung auszuwählen, sofern eine Ersatzveranstaltung angeboten werden kann.
7.3 Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung dazu,
(a) dass Aufnahmen seiner Person durch die Sicherheitsüberwachungskamera unterstützt und gespeichert, verarbeitet und im Anlassfall zur Aufklärung von strafbarem Verhalten, Unfällen, Beschädigungen und/oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen verwendet werden, sowie
(b) dass Film- und/oder Fotoaufnahmen, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, angefertigt sowie Statement-Interviews mit dem Teilnehmer und ähnliches auf Ton- und/oder Bildträger aufgenommen werden. TAB, die Mercedes- Benz AG und Mercedes-Benz G GmbH sind frei, diese zu verwenden. TAB, die Mercedes-Benz AG und Mercedes-Benz G GmbH haben hierbei insbesondere das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht, die Film- und Fotoaufnahmen sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmen zu archivieren, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich wiederzugeben. Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst das Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen. Die vorgenannten Verwertungsrechte werden unabhängig von den Übertragungs- und Wiedergabewegen eingeräumt. Sie umfassen insbesondere das Recht zur Verwertung mittels elektronischer Medien, insbesondere des Internets.
7.4 Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen,
(a) dass das Entfernen von der Gruppe auf dem Eventgelände untersagt ist,
(b) dass ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zum Zaun eingehalten werden muss,
(c) dass zur eigenen Sicherheit die Teststrecken nicht zu Fuß zu begehen sind,
(d) dass den Sicherheitshinweisen und –schildern Folge zu leisten ist,
(e) dass Kinder unter 10 Jahre und Hunde aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind,
(f) dass auf dem gesamten Gelände ein allgemeines Rauchverbot besteht mit Ausnahme der gekennzeichneten Raucherplätze (erkennbar an Abfallbehältern für Tabakprodukte),
(g) dass auf dem gesamten Magna-Werksgelände bei Werksführung ein Film- und Fotografierverbot besteht,
und verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten.
7.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Fahrzeuge pfleglich zu behandeln, die Vorschriften des Straßenverkehrs zu beachten, die Fahrweise den Geländegegebenheiten anzupassen und Unfallgefahren durch umsichtige Fahrweise auszuschalten. Soweit auf dem Gelände die Straßenverkehrsordnung nicht gilt, sind die Teilnehmer einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet.
7.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, der über das zur Verfügung gestellte Fahrzeug erteilten Einweisung zu folgen und keine dieser Einweisung entgegenstehende Handlung – welcher Art auch immer – während der Veranstaltung vorzunehmen.
7.7 Der Teilnehmer verpflichtet sich, in den Fahrzeugen nicht zu rauchen und zu essen.
7.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle bei dem Betrieb der Fahrzeuge entstandenen Schäden am Fahrzeug oder Verletzungen von Personen an TAB zu melden.

8. VERSICHERUNG
8.1 Die für die Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Zudem besteht eine Kraftfahrt-Insassen-Unfallversicherung.
Die vom Teilnehmer zu tragende Selbstbeteiligung bei der Fahrzeugvoll- und Teilkaskoversicherung beträgt bei Verlust, Totalschaden oder im Reparaturfall (ausgenommen sind durch den Offroad-Einsatz entstandene Gebrauchsspuren, Steinschlag und höherer Verschleiß) jeweils 5.000,00 €.
Eine darüberhinausgehende Inanspruchnahme des Teilnehmers, insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten, Nichtbefolgen der Anweisungen der Instruktoren oder bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften, bleibt hiervon unberührt.
Das Verhalten des Teilnehmers wird dem Kunden zugerechnet.
8.2 Der Abschluss einer zusätzlichen Kranken-, Unfall- und privaten Haftpflichtversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dem Kunden empfohlen.
9. HAFTUNG
9.1 Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil und bewegt sich auf eigenes Risiko auf dem Gelände des G-Class-Fahrerlebnis-Centers und der Trainingsstrecken.
9.2 TAB haftet nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit oder für die zumindest fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag der TAB nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.
9.3 Soweit der Schaden durch einen vom Teilnehmer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet TAB nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
9.4 TAB haftet nicht für Gegenstände wie beispielsweise Mobiltelefone, Notebooks, Kameras, Uhren, Schmuck, die während der Veranstaltung beschädigt oder zerstört werden oder verloren gehen.

10. PREISE UND ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
10.1 Die jeweils angegebenen Preise für die Veranstaltung sind bindend und verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle anderen angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
10.2 Für die Bezahlung der auf der Website gebuchten Veranstaltungen stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Online-Datenübertragung erfolgt SSL-verschlüsselt. Detaillierte Informationen über die Zahlungsmöglichkeiten erhalten Sie auf der Website.
10.3 Ohne die vollständige Bezahlung des angegebenen Veranstaltungspreises vor Antritt besteht keine Teilnahmeberechtigung.

11. TEILNEHMERERKLÄRUNG
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung und Akzeptanz der Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmebedingungen gem. Ziff. 5, 7 und 8, die erfolgte Einweisung, die Teilnahme auf eigenes Risiko sowie die Haftungsbegrenzung gem. Ziff. 9 durch eine vor Ort zu unterzeichnende Teilnahmeerklärung zu bestätigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtung durch jeden Teilnehmer sicherzustellen.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND/ERFÜLLUNGSORT
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt und sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Verbraucherschutzrechts gilt für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung ergeben, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Erfüllungsort ist Graz.
12.4 Vertragspartner ist die
TAB different GmbH
Im Efeu 3
73760 Ostfildern
vertreten durch den Geschäftsführer: Sven Sperling
Amtsgericht Stuttgart, HRB 757174
USt-ID Nr.: DE309512600
12.5 Die Vertragssprache ist deutsch. Eine englische Version steht jedoch zur Verfügung.
12.6 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

13. WIDERRUFSMUSTER

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.
An
TAB different GmbH
Im Efeu 3
73760 Ostfildern
DEUTSCHLAND
Fax: +49711412977
Email: welcome@g-class-experience.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir

den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am erhalten am

Name des/der Verbraucher(s)

Adresse des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum